Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Das bedeutet, dass Sie so gestellt werden müssen, als wäre der Unfall nie passiert. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, alle durch den Unfall entstandenen Kosten zu übernehmen.
Hier sind Ihre wichtigsten Rechte als Unfallgeschädigter:
Da Versicherungen oft versuchen, Zahlungen zu minimieren, kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
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